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Wellingtonien: Originaldokument entdeckt - Der ehemalige Forstdirektor Wolfgang Häberle wurde fündig: Die ältesten Mammutbäume sind 140 Jahre alt
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Welzheimer Zeitung. Die ältesten Welzheimer Wellingtonien sind 140 Jahre alt. Das hat der ehemalige Forstdirektor Wolfgang Häberle herausgefunden, der jetzt das Originaldokument gefunden hat. Bei den alten Akten des aufgelösten Forstamts Welzheim fand sich ein Erlass des Königlichen Forstamts Lorch vom 17. April 1866, wodurch dem Königlichen Revieramt Welzheim die Übersendung von 50 Stück einjährigen Wellingtonienpflanzen aus der Wilhelma mitgeteilt wurde.
Heute sind am Parkplatz Wellingtonien noch acht dieser ersten Exemplare übrig geblieben. Die anderen dort vorhandenen sind später gepflanzt worden. Sie stehen am Nordrand der ehemaligen Saatschule „Hintere Roßwaid“. Diese Saatschule ist noch auf einem Foto von 1909 abgebildet.
Zur Forstorganisation sei bemerkt: Das Forstamt hatte seinen Sitz in Lorch, in Welzheim gab es nur ein Revieramt. Ein solches Revieramt existierte übrigens auch in Kaisersbach, das aber 1871 aufgelöst wurde. Das entsprechende Gebäude steht neben dem Pfarrhaus in der Forststraße. Die Revierämter wurden dann 1901 zu Forstämtern aufgewertet, die Forstämter alter Ordnung abgeschafft.
Und hier der Wortlaut des historischen Dokuments:
Dringend!
Dem K. Revieramt Welzheim wurden gemäß Decrets v. 3./4. DM No. 2820 - 50 Stück der heute dahier von der Gärtnerei der Wilhelma angelangten einjährigen Pflanzen der Wellingtonia gigantea aus Kalifornien zum alsbaldigen Verschulen in einer hierfür geeigneten herrschaftl. Saatschule mit folgender näherer Anweisung zugesendet:
1) Die Saatschule muß eine frostfreie Lage haben. 2) Die Pflanzbeete sind gut vorzubereiten u. zu lockern, auch mit Compost- oder Haide-Erde zu untermengen. 3) In der Saatschule sind die Pflanzen in einer Entfernung von nicht unter 2 Fuß nacheinander zu setzen, um mit Umgehung wiederholten Verschulens gehörig starke Heister zu erziehen. Sogleich nach der Ankunft u. bis zu dem möglichst zu beschleunigenden Verschulen sind die Pflanzen vorsichtig an einem passenden Ort einzuschlagen, nöthigenfalls auch zu begießen. 4) Für die erste Zeit sind die Pflanzen gegen die Mittagssonne durch Bedecken der Beete mit Zweigen oder ein leichtes Schutzdach aus Stotzen u. überlegten Stänglein mit Nadelreis bedeckt zu schützen u. in den ersten Wintern durch Bedecken mit Laub gegen die Kälte zu verwahren. Überhaupt ist diesen zu Versuchen bestimmten zur Zeit noch ziemlich kostspieligen Pflanzen die größte Sorgfalt zuzwenden, insbesondere auch Schutz gegen Wild. 5) Die durch den Transport u. das Verschulen der Pflanzen entstehenden Kosten sind in dem Kulturkostenplan und Verzeichniß 1866 zu verrechnen.
Lorch, den 17. April 1866
K. Forstamt
Dietlen
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